Die Rechte von Bäuerinnen und Bauern sowie die Sortenvielfalt soll durch die neue Gesetzgebung deutlich einschränkt werden, bei gleichzeitiger Stärkung großer Saatgutkonzerne. Vorgesehen sind umfangreiche Bürokratiepflichten und strenge Vermarktungsregeln, die kleine Züchterbetriebe und Erhaltungsinitiativen benachteiligen, etwa durch Einschränkungen beim Tausch von Saatgut und anderem Vermehrungsmaterial (inkl. Reiser) über Regionen hinweg. Zwar wurden einzelne Auflagen für alte Obstsorten und Standard-Saatgut abgemildert, doch fordert ARCHE NOAH weiterhin, dass bäuerliche Saatgutarbeit und Erhaltungsinitiativen rechtlich besser geschützt und bürokratisch entlastet werden, insbesondere in den anstehenden Trilog-Verhandlungen 2026.
Die Rechte von Bäuerinnen und Bauern sowie die Sortenvielfalt soll durch die neue Gesetzgebung deutlich einschränkt werden, bei gleichzeitiger Stärkung großer Saatgutkonzerne. Vorgesehen sind umfangreiche Bürokratiepflichten und strenge Vermarktungsregeln, die kleine Züchterbetriebe und Erhaltungsinitiativen benachteiligen, etwa durch Einschränkungen beim Tausch von Saatgut und anderem Vermehrungsmaterial (inkl. Reiser) über Regionen hinweg. Zwar wurden einzelne Auflagen für alte Obstsorten und Standard-Saatgut abgemildert, doch fordert ARCHE NOAH weiterhin, dass bäuerliche Saatgutarbeit und Erhaltungsinitiativen rechtlich besser geschützt und bürokratisch entlastet werden, insbesondere in den anstehenden Trilog-Verhandlungen 2026.
Hier weiterlesen: https://www.arche-noah.at/media/20251209_rat_der_landwirtschaftsminister_innen_beschliesst_unzureichendes_eu-saatgutrecht.pdf